Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Patienten, Hilfsmittelnutzer und Prothesenträger,

leider kommt es bei der Hilfsmittel- und Prothesenversorgung immer wieder zu Ablehnungen von Versorgungen, die dem Patienten nachweislich zustehen. Von uns wird immer videodokumentiert, wenn es durch eine Versorgung zu einer wesentlichen Verbesserung Ihrer Lebens- und Mobilitätssituation kommen würde.

Laut Sozialgesetzgebung ist die Versorgung mit Hilfsmitteln nach dem

„Stand der Technik“
– diese ist heute so, morgen aber schon überholt –
durchzuführen.

Trotz dieser gesetzlichen Vorgabe muss leider oft der Rechtsweg vor den Sozialgerichten beschritten und Ihr gutes Recht erstritten werden.

Wir sehen es als eine Verpflichtung an, Ihnen gegenüber, als unseren Kunden und Patienten, auch hier Unterstützung und Beistand zu bieten.

Sprechen Sie zuerst uns bei Problemen hinsichtlich von Genehmigungen an, denn oft lassen sich Genehmigungsprobleme im Dialog mit den Kostenträgern ausräumen, oder, wenn dies nicht möglich ist, nehmen Sie Kontakt zu unseren mit Hilfsmittelablehnungen erfahrenen Anwälten auf.

Weitere Informationen:

www.hartmann-rechtsanwälte.de